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Varga hat geschrieben:@kps: Blindgänger von einer verschossen Panzer- Artilleriegranate hat nie eine Hülse. Die Hülse mit der Treibladung verbleibt am Abschussort.
Gruss
Varga
NB: Wenn ein Gegenstand verdächtig nach Munition aussieht, liegenlassen, markieren, melden. Wenn man Glück hat, ist es ein Stück Ofenrohr.
muhmer hat geschrieben:Melden ist gut. Aber nur der Polizei !! Wer den KMR selbst beauftragt muß damit rechnen das er für den Einsatz zur Kasse gebeten wird. Jedes Bundesland handhabt die Meldekette anders.
...An wen muss ich mich wenden?
An Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegene Polizeidienststelle.
...
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten, insbesondere des Bergens, des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Dieser kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Erlass des Thüringer Innenministeriums vom 23.02.1998 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11/1998) zur Übertragung von Entschärfung, Transport, Lagerung und Vernichtung von Kampfmitteln auf die Firma Tauber Delaborierung GmbH
Aus Billigkeitsgründen und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung erstattet bzw. übernimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 230) nach Antragstellung die Kosten für Befördern/Verbringen, Lagerung und Vernichtung von nicht ehemaliger reichseigener Munition und so genannten Fehlalarmen gegenüber kommunalen Gebietskörperschaften und Privatpersonen. Das besagte Grundstück darf zudem nicht für die Erzielung von Einkünften genutzt werden.
Beim Auffinden von ehemals reichseigener Munition sind alle Rechnungsempfänger antragsberechtigt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt eine Kostenrückerstattung beim Bund (vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben). Der Bund erstattet die Kosten für Befördern/Verbringen, Lagerung und Vernichtung nach geltender Staatspraxis. Sind Flächen nachweislich mit ehemaliger reichseigener Munition belastet, kann das Thüringer Landesverwaltungsamt beim Bund einen Antrag auf Erstattung der Kosten für die Kampfmittelsuche stellen. Ein vorheriges Antragsverfahren ist notwendig.
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