MunaUede hat geschrieben:... sieht aus wie eine Mischung aus Strandbuggy und einem Klonkrieger aus Star Wars:
Wer nun Angst vor Spionageangriffen der Nachbarn hat, sei beruhigt. Die Kameras sind aus verschiedenen Gründen eher als Spielerei, denn als ernsthafte Foto- oder Videoalternative anzusehen. Die Bodenkamera, die nach unten filmt, ist schlichtweg zu schlecht für ordentliche Bilder. Die Auflösung von 320 x 240 Pixeln reicht nicht. Anders sieht das bei der Frontkamera aus. Sie macht mit einer Auflösung von 1 280 x 720 Pixeln gute Bilder und Videos. Allerdings ist sie weder neig- noch schwenkbar und noch dazu ohne eine Neigung nach unten montiert. Das heißt ab einer Höhe von ein paar Metern, filmen Piloten mit ihr nur noch Baumwipfel oder Himmel, nicht aber den Nachbarn auf der Terrasse.Quelle: http://www.test.de/Parrot-ARDrone-20-Fi ... 07-12-1533
XS500 hat geschrieben:gibt es eigentlich Gesetze oder Vorgaben zum überfliegen eines Truppenübungsplatzes? In normalem Gelände darf man bis zu 300 m frei fliegen solange kein Flughafen in der Nähe ist.
XS500
Mercedes-Diesel hat geschrieben:Mit einem "normalen" Flugzeug hats Du ein Überflugverbot von Mo - Fr. Über`s Wochenende musst Du eine Mindesthöhe einhalten, ansonsten steigt dir der Kontroller von Erfurt BIndersleben mächtigst auf`s Dach. Dort ist Kontrollzone bis auf Ground...kurzum, die sehen alles was du da so treibst.
XS500 hat geschrieben:Hallo Varga,
Du scheinst Dich ja richtig auszukennen. Ich hatte schon vor einiger Zeit mal die Idee, eine Kamera an einen Drachen zu hängen. Ich fliege ab und zu so ein Ding. Letztens habe ich dann Ärger mit der Polizei bekommen. Bei uns liegt ein Berg mit Segelflugplatz in der Einflugschneise nach Calden, der "große" Flugplatz von Kassel. Dort hatte ich mal einen Drachen mit 50-Meter-Schnur steigen lassen. Hier in der Einflugschneise darf es aber nur 30 m sein. Warum auch immer. Gibt es solche Einschränkungen generell?
XS500
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