Quelle: Arnstädter Anzeiger 16.02.1937 im Arnstädter Stadtarchiv
Bekanntmachung
Die bisherige Genehmigung, dass die Strasse Ohrdruf-Mühlberg ständig außerhalb der gesperrten Zeiten und die Straßen Ohrdruf-Whs.[Wohnhaus] Klipper-Bittstädt, Wölfis-Whs. Klipper-Mühlberg und Wölfis-Heerda-Mühlberg von Sonnabend 18.00Uhr bis Montag 6.00Uhr für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Einwohner von Mühlberg, Wandersleben und Röhrensee dürfen außerhalb der Speerzeiten die Strasse Ohrdruf-Mühlberg außer mit Kraftfahrzeugen ohne besonderen Ausweis benutzen. Ein Betreten des Platzes außerhalb dieser Straße ist ihnen nicht gestattet. Die Straße, soweit sie durch das Gebiet des Truppenübungsplatzes führt, muß von diesen Personen ohne Aufenthalt benutzt werden. Das Befahren dieser Strasse mit Kraftfahrzeugen ist nur auf Grund eines von der Kommandantur für das betreffende Fahrzeug ausgestellten Erlaubnisscheines gestattet.
Das Berühren oder Aneignen etwa umherliegender Munition oder Munitionsteile ist verboten. Zuwiderhandlungen sind nach dem Strafgesetz – entweder als Vergehen gegen §291 R.St.G.B. oder als Diebstahl oder Unterschlagung – strafbar.
Ohrdruf, den 25. Februar 1937
Kommandeur des Truppenübungsplatzes Ohrdruf
Gez. V. Goeckel, Oberst und Kommandant