Ministerium antwortet auf kleine Anfrage im Landtag

THÜRINGEN.
Eine kleine Anfrage des Arnstädter Landtagsabgeordneten Steffen Dittes (PDS) an die Landesregierung beschäftigte sich mit der Problematik des beabsichtigten Rückbaus der Landstraße im Jonastal. Diese wird auch im Ilm-Kreis kontrovers diskutiert. „Im Zuge des Bekanntwerdens notwendig werdender Baumfällungen entlang der Landesstraße im Jonastal wurde öffentlich, dass das Landesstraßenbauamt auf Ersatzpflanzungen derzeit verzichten will, weil es sich generell nicht zu Ersatzpflanzungen verpflichtet fühlt und die Landesstraße möglicherweise in naher Zukunft zurückgebaut werden solle und Ersatzpflanzungen deshalb zurzeit wenig sinnvoll wären“, heißt es in der Anfrage.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur schreibt dazu in seiner Antwort unter anderem folgendes: „Die Straßenbauverwaltung vertritt die Auffassung, dass bei Verkehrssicherungsmaßnahmen nicht in jedem Fall von einem Eingriff in Natur und Landschaft auszugehen ist und damit Ersatzpflanzungen auch nur in bestimmten Fällen zu leisten sind. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass an stark befahrenen Straßen aus Verkehrssicherheitsgründen mögliche Ersatzpflanzungen nicht sinnvoll sind.

Zurzeit finden entsprechende Abstimmungsgespräche zwischen dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur statt, um generell festzulegen, wie in den verschiedenen Fällen durch die Straßenbauverwaltung zu verfahren ist. Im Ergebnis dessen soll dann auch über die weitere Verfahrensweise im Jonastal entschieden werden.

Gegenwärtig wird gemeinsam mit dem Verkehrsamt des Ilm-Kreises geprüft, ob es sinnvoll ist, die Straße auf dem Jonastal heraus zu verlegen, eine Wirtschaftswegeverbindung oder abschnittsweise einen völligen Rückbau zu veranlassen. Zum zeitlichen Rahmen lassen sich gegenwärtig noch keine konkreten Aussagen machen.

Gegen einen Verbleib der Straße im Jonastal sprechen folgende Gründe: Die Straße durchquert das Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet Nr. 63. Die Straße liegt in der Trinkwasserschutzzone II. Wegen des dort vorhandenen wasserdurchlässigen Gesteins besteht im Falle einer Havarie die erhöhte Gefahr von Schadstoffeintragung in das Grundwasser. Ein verkehrssicherer Ausbau lässt sich auf Grund der vorhandenen Gegebenheiten nicht durchsetzen und wäre wegen der zu erneuernden Brücken und Stützmauern sowie der zu leistenden Vorkehrungen im Trinkwasserschutzgebiet sehr kostenaufwendig. Allerdings könnte eine alternative Trasse eben solche oder größere ökologische Nachteile haben und für einen Erhalt der Straße im Jonastal sprechen.

Welche weiteren infrastrukturellen Maßnahmen notwendig sind, ist im Rahmen der Alternativprüfung zum Ausbau mit festzulegen.“

Die in der Anfrage von Steffen Dittes angeregte Zahlung von finanziellen Mitteln auf ein Verwahrkonto sei für den genannten Zweck haushaltsrechtlich nicht zulässig, wird aus dem Ministerium mitgeteilt.

(c) Thüringer Allgemeine, Lokalteil Arnstadt vom 10.10.2001

Quelle: http://www.espenfeld-gossel.de

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