86. Plenarsitzung Landesregierung – Landesstraße im Jonastal – vom 05.06.2003

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dittes (PDS)
Beantwortet in der 86. Sitzung am Donnerstag, den 5. Juni 2003 (Plenarprotokoll 3/86)
Im Rahmen geplanter Übertragungen von Landesstraßen auf Landkreise ist auch die Straße im Jonastal (Ilm-Kreis) von einer möglichen Übertragung betroffen. Nach Informationen ist der wirtschaftliche Aufwand für einen dann notwendigen Ausbau der Straße unverhältnismäßig hoch, außerdem liegen ausweislich der Beantwortung der Kleinen Anfrage 437 in Drucksache 3/1834 durch die Landesregierung erhebliche naturschutzfachliche Gründe gegen einen Ausbau vor. Aus diesem Grund wird die Verlegung der Straße bzw. deren vollständiger Rückbau geprüft.


Ich frage die Landesregierung:

1. Welche unterschiedlichen Varianten sind derzeit in der Prüfung (Ausbau, Rückbau, Neubau der Trasse außerhalb des Jonastales), und wie werden diese ökologisch, wirtschaftlich und infrastrukturell durch die Landesregierung bewertet?

2. Wie ist der gegenwärtige Stand der Prüfungen der vorliegenden Varianten?

3. Welche Stellungnahmen liegen von den betroffenen Gemeinden zu den unterschiedlichen Varianten vor?

4. Wann ist mit einer Entscheidung zum Ausbau, Rückbau bzw. zur Neutrassierung zu rechnen?

Vizepräsidentin Dr. Klaubert:
Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

Richwien, Staatssekretär:
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dittes für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: Es stehen sechs Varianten zur Diskussion, die sich unter anderem durch einen abschnittsweisen Neubau zwischen Espenfeld und Gossel und den teilweisen Ausbau des Jonastals unterscheiden.

Zu Ihrer 2. Frage: Die Prüfung ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Zu Ihrer 3. Frage: Die Gemeinden haben sich weit gehend für einen Neubau zwischen Espenfeld und Gossel ausgesprochen.

Zu Ihrer 4. Frage: Zur Ermittlung der Vorzugslösung ist nach Auffassung des TMWAI ein Raumordnungsverfahren, in dem auch die FFH-Verträglichkeit bewertet werden muss, erforderlich. Die abschließende Entscheidung liegt erst mit der landesplanerischen Beurteilung nach Abschluss des Verfahrens vor. Und da ergänze ich noch, Herr Abgeordneter Dittes: Das heißt, wir müssten erst das Raumordnungsverfahren abschließen, um dann eine klare Aussage treffen zu können.

Vizepräsidentin Dr. Klaubert:
Es gibt eine Nachfrage.

Abgeordneter Dittes, PDS:
Herr Richwien, ich unterstelle jetzt mal positiv für Sie, dass Sie die Frage 1 deshalb nicht beantwortet haben, um Zeit zu sparen und vielleicht auch den entsprechenden Umfang hier nicht darstellen wollen. Würden Sie mir die schriftliche Beantwortung der Frage 1 zusichern, denn die Frage, nach welchen Varianten und nach der Bewertung dieser Varianten kann nicht dadurch beantwortet werden, dass man die Anzahl benennt und feststellt, dass sie sich voneinander unterscheiden.

Richwien, Staatssekretär:
Herr Abgeordneter Dittes, ich bin gehalten, Mündliche Anfragen kurz und prägnant zu beantworten. Ich sage Ihnen aber zu, dass ich die Frage bzw. die Antwort noch etwas untermauern möchte und werde sie Ihnen dann zuleiten.

Vizepräsidentin Dr. Klaubert:
Weitere Nachfragen gibt es nicht.

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