Thüringer Landtag – Rückbau der Landesstraße im Jonastal (Ilmkreis) beabsichtigt?

Die Kleine Anfrage 437 vom 17. August 2001 hat folgenden Wortlaut:
Im Zuge des Bekanntwerdens notwendig werdender Baumfällungen entlang der Landesstraße im Jonastal (Ilmkreis)
wurde öffentlich, dass das Landesstraßenbauamt auf Ersatzpflanzungen derzeit verzichten will, weil es sich generell
nicht zu Ersatzpflanzungen verpflichtet fühlt und die Landesstraße möglicherweise in naher Zukunft zurückgebaut
werden solle und Ersatzpflanzungen deshalb zurzeit wenig sinnvoll wären.

Link zur Frage und den Antworten

Bodenvernichtung in jüngster Zeit lässt einen erschaudern

Leserpost: Reaktion auf Baumfällungen im Gebiet Jonastal

Die Überlegungen eine neue Straßenführung von Gossel nach Arnstadt anzulegen, kann ich nur mit Kopfschütteln quittieren. Man kann es auch nur als Traum auffassen, wenn man Entwicklung und Schutz seltener Tiere und des blutroten Storchschnabel bei dem jetzigen Autoverkehr entdeckt, die ersatzlose Fällung von 79 Bäumen als große gesetzliche Weisheit akzeptiert. (mehr …)

Traum oder Alptraum – Radweg durch das Jonastal hat nicht nur positive Seiten

Mit großer Verwunderung habe ich in der Ausgabe vom 13.07.2001 den durchweg positiven Kommentar zur Verlegung der Straße durch das Jonastal zur Kenntnis genommen.

Sicher ist es wunderschön ungestört von Autos durch das Jonastal zu radeln, wenn eine gangbare Alternative möglich ist. Dabei sollte man aber auch Auswirkungen auf die Bereiche, welche zukünftig den Verkehr aufnehmen sollen gründlich untersuchen. Dabei fällt für mich die Bilanz nicht nur positiv aus.

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79 Bäume fallen – Alternative Strecke im Jonastal geplant

ARNSTADT (mk). 79 Bäume im Jonastal sind mit einem roten Punkt gekennzeichnet. Der Chef des Umweltamtes, Dr. Ulrich Strobel, erklärte gestern, dass diese Bäume noch in diesem Jahr gefällt werden müssen, und zwar aus Gründen der Verkehrssicherungspfücht. Die Bäume werden jedoch nicht ersetzt, da ein Erlass des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur eine Neupflanzung durch die Straßenbehörden ausschließe. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die eine Neupflanzung festlege, dürfe auf Grund des Erlasses nicht angewendet werden.

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